AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AVVIARSI GmbH

Neue Mainzer Str. 52-58 (Main Tower)

60311 Frankfurt am Main

 

  • 1 Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der avviarsi GmbH (nachfolgend auch „avviarsi“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die avviarsi GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

1.3. Der Zugang zur “AVVIARSI Mastermind” oder “AVVIARSI Accelerator” (nachfolgend “Community”) erfolgt über eine externe, durch avviarsi festgelegte Plattform. Der Auftraggeber muss sich eigenständig bei der Plattform anmelden. Es gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Plattform. Die Plattform ist für die technische Funktionalität verantwortlich.

1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen der avviarsi GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5. Mit Beauftragung der avviarsi GmbH bestätigt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

  • 2 Vertragsgegenstand

2.1. avviarsi erstellt für den Kunden Finanz- und Businesspläne (nachfolgend „Businessplan”, „Businessplanung“ oder „Businesspläne“). Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots an den Kunden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

2.2. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Businessplanung und / oder Leistungsbeschreibung des Angebots stets begrenzt auf die Abbildung und Kalkulation eines Geschäftsmodells mit einem Business-Case in Deutschland. Eventuelle Abweichungen (wie bspw. die Inkludierung weiterer Geschäftsmodelle, Finanzszenarien, oä.) sind schriftlich abzustimmen und werden als Zusatzaufwand berechnet.

2.3. Die Businessplanung im Rahmen der BAFA-Förderung wird nach Wahl von avviarsi als Präsenzveranstaltung oder mit Fernkommunikationsmitteln durchgeführt wird. Wenn nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein Beratungskontingent von maximal 12 Stunden, welches innerhalb von 6 Monaten nach Beauftragung genutzt werden kann, bevor es verfällt.

2.4. avviarsi erstellt keine Gutachten über die Werthaltigkeit oder die Erfolgsaussichten des Geschäftsmodells des Kunden, sondern erstellt auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen einen Businessplan und ergänzt diese Informationen mit selbst recherchierten (Markt-) Daten entsprechend der Vorgaben des Kunden. Von avviarsi ergänzte Informationen/Daten sind Vorschläge, dem Kunden obliegt die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit.

2.5. Die Community bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, sich digital auszutauschen. avviarsi behält sich das Recht vor, jederzeit inhaltliche, strukturelle und / oder preisliche Änderungen vorzunehmen. Hierzu zählen vornehmlich aber nicht ausschließlich der “Classroom”, der “Calendar” und das “Leaderboard”. avviarsi haftet nicht für die Inhalte, die von anderen Mitgliedern der Community gepostet werden. avviarsi behält sich jedoch das Recht vor, unangemessene Inhalte zu entfernen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

  • 3 Vertragsschluss

3.1. avviarsi gibt ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen annehmen kann.

3.2. Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss werden wirksam, wenn eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei ein schriftliches Bestätigungsschreiben übersendet und die andere Vertragspartei nicht unverzüglich widerspricht.

3.3. Wird für die Durchführung der (Raten-) Zahlung ein Zahlungsanbieter zwischengeschaltet, haben die AGB des Zahlungsdienstleisters keine Gültigkeit oder Einfluss auf diese AGB und/oder auf das Vertragsverhältnis zwischen avviarsi und dem Auftraggeber.

3.4. Community

3.4.1. Ein kostenloser Zugangszeitraum zur Community, der zusammen mit einer anderen Dienstleistung von avviarsi angeboten wird, kann nur durch den Abschluss einer zusätzlichen, eigenständigen Vereinbarung in Anspruch genommen werden. Die Community ist ein gänzlich gesondertes Angebot mit einer eigenen Vertragssituation.

3.4.2. Um eine positive und respektvolle Atmosphäre in der Community zu gewährleisten, dienen sowohl die Community-Verhaltensregeln als auch die von der jeweiligen Plattform beachtet und eingehalten zu werden. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss aus der Community führen. Eine Kostenerstattung ist in dem Fall ausgeschlossen.

3.4.3. avviarsi kann Community-Mitglieder jederzeit fristlos ausschließen, sollte ihr Verhalten (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Community) schädlich und / oder nachteilig für avviarsi sein. Anspruch auf eine Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.

3.4.4. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf den Zugang zur Community nur so lange sie als solche besteht.

 

  • 4 Auftragsdurchführung

4.1. avviarsi erfüllt einen Vertrag mit der Durchführung der Finanz- oder Businessplanung und Übersendung eines Protokolls beziehungsweise durch die Übersendung der finalen Finanz- oder Businessplanversion in Form einer Word- und / oder Excel-Datei. Der Auftraggeber muss die für die Finanz- und Businessplanung benötigten Informationen schriftlich durch das Ausfüllen von von avviarsi bereitgestellte Dokumente einreichen.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Durchführungen einer (kompletten) Businessplanung in folgender Reihenfolge mit jeweiliger Aufwandsgewichtung:

❯❯ Erstellung des Textteils (Geschäftsidee / Ausgangssituation; Unternehmensanalyse, Marktanalyse; SWOT-Analyse; Marketing & Vertrieb) – entspricht 80 Prozent des Gesamtaufwandes und gilt, wenn nicht anders vereinbart, als 1. Version des Businessplans

❯❯ Erstellung des Finanzteils (Kapitalbedarfsplanung; G&V / Rentabilitätsplanung; Liquiditätsplanung) – entspricht 20 Prozent des Gesamtaufwandes und wird, wenn nicht anders vereinbart, im Rahmen der Erstellung der 2. Businessplan-Version bereitgestellt

4.3. Die obenstehende Gewichtung bezieht sich auf die Kosten für den Businessplan. Zusätzliche Aufwände (bspw. für die Express-Erstellung, Ratenzahlung oder anderes) sind hiervon ausgenommen.

4.4. Wenn nicht anders vereinbart, beinhaltet die “Express-Erstellung” bei der (kompletten) Businessplanung den Erhalt der ersten Businessplan-Version (Textteil, ohne Finanzteil) nach 7 Tagen sowie Priorität bei der Erstellung der anschließenden Finanzplanung.

4.5. Vergütungshöhe sowie Zahlungstermine und -ziele werden individuell festgelegt

4.6. Bei der Erstellung einzelner Unterteile des Businessplans werden der Ablauf, die Gewichtung und Vergütung individuell zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.

4.7. Wird eine Einmal-, Teil- oder Terminzahlung vereinbart, erfolgt der Beginn und/oder die Fortsetzung der Arbeit jeweils mit Eingang der (Teil-) Zahlung. Wird dem Kunden eine monatliche Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte offene Restbetrag auf einmal und sofort fällig.

4.8. Überarbeitungs- und Änderungswünsche

4.8.1. Überarbeitungs- und Änderungswünsche (auch “Feedback”) werden zusätzlich berechnet. Rückfragen zur Erweiterung / Änderung des Businessplans können in der Community gestellt werden.

4.8.2. Im Paket “Unternehmer” kann der Auftraggeber im Rahmen von maximal vier Terminen Überarbeitungs- und Änderungswünsche äußern, außer diese weichen von dem Briefing oder den vom Kunden bereitgestellten Informationen ab. Das Feedback ist spätestens ein Werktag vor dem Termin schriftlich, in Form von spezifischen Vorgaben / Änderungen in den von avviarsi bereitgestellten Dokumenten einzureichen. Anderweitig bereitgestelltes Feedback kann nicht berücksichtigt werden.

4.8.3. Feedback ist jeweils innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer Version bzw. einer überarbeiteten Version zu äußern, andernfalls verfällt das Recht des Kunden auf Feedback. Sollte nach Erhalt der finalen Version die Verarbeitung von weiterem Feedback gewünscht sein, wird dies als neue Beauftragung gewertet und berechnet. Anspruch auf die Einarbeitung von Feedback in der finalen Version besteht nicht.

4.9. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere Informationen unverzüglich nach Anforderung durch avviarsi zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, so kann avviarsi dem Kunden zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass avviarsi den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt. In diesem Fall kann avviarsi einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

4.10. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

4.11. Der Vertrag gilt ebenfalls als erfolgreich beendet, wenn die Dauer der Businessplan-Erstellung durch Verschulden des Auftragsgebers 6 Monate überschreitet. In diesem Fall kann avviarsi einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

4.12. Eventuell durch den Kunden gezahlte Mehraufwände (bspw. für die Express-Erstellung oder Ratenzahlung) sind nicht erstattbar und/oder verrechenbar.

4.13. Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen.

4.14. Erwünschte zusätzliche oder nachträgliche Änderungen, welche nicht als Feedback gelten, sind auf Basis eines Angebots vorab zu vergüten.

 

  • 5 Mängelrechte des Kunden

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erstellte finale Version abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt die finale Version auch, wenn der Kunden die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

5.2. Nimmt der Kunde einen mangelhafte Businessplan ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

5.3. Ist die Businessplanung mangelhaft, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung. avviarsi kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder den Businessplan neu erstellen.

5.4. Sofern der Kunde bereits vor Fertigstellung der Businessplanung Mängel erkennt, ist er verpflichtet, avviarsi auf diese hinzuweisen. Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist avviarsi nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden waren und nicht erst später, insbesondere durch vom Kunden selbst vorgenommene Änderungen, entstanden sind.

5.5. Macht der Kunde einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorliegt oder nicht von avviarsi verursacht worden ist, so ist der Kunde verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit von avviarsi mit dem allgemeinen Stundensatz in Höhe von 290,- Euro zzgl. USt. zu vergüten.

5.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung seitens des Kunden hat avviarsi das Recht, die Prüfung und/oder Beseitigung von Mängeln zu verweigern, bis der Kunde seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist oder eine andere Zahlungsvereinbarung getroffene wurde.

5.7. Mängelrechte des Kunden verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.

5.8. Unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann ein Auftraggeber einen Anspruch auf die Erstattung seiner Vergütung geltend machen (nachfolgend „Geld-zurück-Garantie“ oder „GZG“ genannt).

5.8.1. avviarsi weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der GZG keine Garantie für die Vergabe eines Bankkredits, einer Förderung oder sonstige Finanzierung ausgesprochen wird. Ob eine Finanzierung/Förderung gewährt wird, hängt von diversen Faktoren ab und obliegt dem Förder- und/oder Kapitalgeber. Eine Finanzierungsablehnung muss von mindestens drei Banken oder staatliche Förderinstanzen erfolgt sein und ausschließlich auf von avviarsi zu verschuldende Mängel im Businessplan zurückzuführen sein (bspw. Kalkulationsfehler, oä.).

5.8.2. Die GZG bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die avviarsi zu verschulden hat und nach Finalisierung der Businessplanung bekannt werden. Alle Mängel müssen spezifisch und schriftlich benannt werden sowie die gewünschte Korrektur beinhalten.

5.8.3. avviarsi muss durch mindestens drei Korrekturschleifen pro Förder- und/oder Kapitalgeber die Möglichkeit gegeben werden, eventuelle Mängel zu beheben. Anpassungswünsche, welche nicht auf Mängel seitens avviarsi zurückzuführen sind und/oder aufgrund einer oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Punkte gefordert werden, sind von den GZG ausgeschlossen und werden als Zusatzaufwände gewertet.

5.8.4. Die Geld-Zurück-Garantie entfällt des Weiteren, wenn:

❯❯ nur eine Teilleistung erfolgte (bspw. nur die Finanzplanung) und/oder die Mängel sich auf eine nicht durch avviarsi finalisierte und/oder nicht durch avviarsi abgeänderte Businessplan-Version beziehen

❯❯ der Grund für die Mängel Inhalte sind, die der Auftraggeber ausdrücklich und/oder gegen den Rat des Auftragnehmers im Businessplan aufnehmen wollte

❯❯ die Mängel auf (fehlende) Marktdaten zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt der Markrecherche/-analyse nicht bestanden und/oder nicht unentgeltlich zugänglich waren und/oder nicht in deutscher Sprache vorlagen

❯❯ der Businessplan für ein Unternehmen erstellt wurde, welches nicht in Deutschland ansässig ist und/oder gegründet werden soll und/oder dessen Zielmarkt nicht (ausschließlich) Deutschland ist und/oder der Businessplan nicht bei Kapital- oder Fördergeber in Deutschland eingereicht wurde

❯❯ die Beauftragung im Rahmen der „BAFA-Förderung“ durchgeführt wurde

❯❯ eine monatliche Ratenzahlung in Anspruch genommen wurde und/oder die Auftragsvergütung nicht vereinbarungsgemäß und/oder in voller Höhe geleistet wurde

5.8.5. Die GZG bezieht sich ausschließlich auf die Businessplanung. Zusatzleistungen, wie bspw. die “Express-Erstellung” oä, sind von einer eventuellen Kostenerstattung ausgeschlossen.

5.8.6. Der Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie verfällt sechs Wochen nachdem der Kunde die finale Version des Businessplans erhalten hat.

 

  • 6 Zahlungsmodalitäten

6.1. Die Zahlungsmodalitäten werden individuell bei Vertragsabschluss vereinbart.

6.2. Nicht geschuldete Änderungen und Zusatzaufwände werden mit dem allgemeinen Stundensatz von avviarsi in Höhe von 290,- Euro zzgl. USt. berechnet. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Gesamtaufwand für die Arbeit im Voraus zu entrichten.

6.3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der EZB sowie eine Pauschale in Höhe von 40, – Euro gem. § 288 Abs. 5 BGB. avviarsi kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

  • 7 Nutzungsrechte

7.1. avviarsi räumt dem Kunden die zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellen Businessplänen ein.

7.2. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Eine Nutzung des Businessplans ist dem Kunden vor der vollständigen Zahlung nicht gestattet.

7.3. Die von avviarsi verwendeten Unterlagen (Bildmaterial, Studien etc.) für die Erstellung von Businessplänen dienen ausschließlich zur Nutzung für interne Zwecke des Kunden und dürfen nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden. Für eine hierdurch entstehende Rechteverletzung Dritter haftet der Kunde. Ausgenommen ist die vertrauliche Vorlage von Businessplänen bei Kapitalgebern.

7.4. Der Kunde räumt avviarsi das Recht ein, den Namen des Kunden zusammen mit einer Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen in Veröffentlichungen zu Illustrations- und Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien, ggf. auch unter Hinzufügung von wörtlichen Zitaten und unter Verwendung des Logos des Kunden, zu verwenden und den Kunden als Referenzkunden im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit von avviarsi zu nennen. Die Zustimmung zur Nennung als Referenzkunde kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Sollten bereits erfolgte Veröffentlichungen aus technischen oder praktischen Gründen (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in einem Printmedium) nach Zugang der Widerrufserklärung nicht mehr rückgängig gemacht werden können, können hieraus keine Ansprüche des Kunden gegenüber avviarsi abgeleitet werden.

 

  • 8 Geheimhaltung

8.1. Die durch die Zusammenarbeit erlangten Informationen sind für sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber streng vertraulich und dürfen nicht weitergeleitet werden. Zum Schutz dieser Informationen vereinbaren die Parteien, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu wahren über alle im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten oder sonst bekanntgewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen sowie Vorgänge und solche Informationen nicht geschäftlich zu verwerten.

8.2. Die Verpflichtungen dieser Geheimhaltung endet nach zwei Jahren.

8.3. Ungeachtet dieser Regelung ist avviarsi zur Offenlegung vertraulicher Informationen berechtigt, wenn er hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher, gerichtlicher oder einer vergleichbaren Anordnung verpflichtet ist.

 

  • 9 Änderung der AGBs

9.1. avviarsi ist berechtigt, diese AGB zu ändern sowie an gesetzliche Vorgaben und Änderungen anzupassen. Eine Benachrichtigung des Kunden hierüber erfolgt durch die Einstellung der aktualisierten AGB auf der Website www.avviarsi.com/agb/

 

  • 10 Haftung

10.1. avviarsi haftet bei fahrlässig verursachten Vermögensschäden nur im Rahmen des vorhersehbaren und typischen Schadens. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Mitverschulden des Kunden mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Kunden oder von avviarsi verursacht worden ist.

10.2. Ein Mitverschulden liegt auch vor, wenn es der Kunde unterlassen hat, avviarsi auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die avviarsi weder kannte noch kennen musste, oder dass der Kunde es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

10.3. avviarsi ist berechtigt, Businesspläne mit einem Vermerk zu versehen, welcher die Haftung gegenüber Dritten ausschließt. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, Erklärungen im Namen von avviarsi gegenüber Dritten abzugeben.

 

  • 11 Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

11.2. Gerichtsstand ist der Sitz von avviarsi.

11.3. Die Parteien verzichten darauf, Erklärungen auf der Grundlage anzufechten, dass anstatt per eigenhändiger Unterschrift per Unterschrift auf einem elektronischen Bild, einer Datei oder einem Dokument (z.B. im PDF- oder JPG-Format) oder Unterschriften unter Verwendung elektronischer Plattformen wie DocHub, PandaDoc, DocuSign o.ä. unterzeichnet wurde. Auch Erklärungen per Email, WhatsApp oder ähnliche Kommunikationstools, ohne eigenhändige oder digitale Unterschrift, sind bindend.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.